Ratgeber April 2026 · 6 Min. Lesezeit

Wer zahlt die Entrümpelung? Pflegekasse, Sozialamt, Erben & Steuer im Überblick

Die kurze Antwort: Je nach Situation können bis zu vier verschiedene Stellen die Kosten einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung übernehmen — ganz oder teilweise. Welche für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer konkreten Lage ab. Dieser Ratgeber gibt Ihnen den Überblick und führt Sie direkt zum richtigen Detailartikel.

Rümpelschwab Stuttgart
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Rümpelschwab kennt alle Förderwege und unterstützt Sie bei Pflegekassen- und Sozialamts-Anträgen. Kostenvoranschlag, Wertanrechnung, Festpreisgarantie. Seit 1989.

Für meine Situation: Wer kommt in Frage?

Klicken Sie auf Ihre Situation — und sehen Sie sofort, welcher Kostenträger für Sie relevant ist:

Die alte Wohnung muss aufgelöst werden, weil ein Angehöriger ins Pflegeheim umzieht.

✔ Pflegekasse (Priorität 1) ○ Sozialamt (bei Bedürftigkeit) ✔ Steuer (immer möglich)

Bei vorhandenem Pflegegrad: zuerst Pflegekasse beantragen (bis zu 4.000 €), dann Sozialamt für den Restbetrag. Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

→ Zum Detailratgeber: Pflegekasse zahlt Haushaltsauflösung

Ein Angehöriger ist verstorben und die Wohnung muss aufgelöst werden.

✔ Erben (aus Nachlass) ○ Sozialamt (bei fehlenden Mitteln) ✔ Steuer (immer möglich)

Erben tragen die Kosten aus dem Nachlass. Wenn kein Vermögen vorhanden ist: Sozialamt. Wertgegenstände werden von Rümpelschwab angerechnet — das senkt den Preis direkt.

→ Zum Detailratgeber: Wohnung auflösen nach Todesfall

Es gibt keine ausreichenden finanziellen Mittel — weder aus dem Nachlass noch aus eigenem Einkommen.

✔ Sozialamt (Priorität 1) ○ Pflegekasse (wenn Pflegegrad)

Das Sozialamt nach SGB XII kann die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Antrag vor der Räumung stellen — nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Rümpelschwab stellt alle nötigen Unterlagen kostenlos bereit.

→ Zum Detailratgeber: Sozialamt zahlt Entrümpelung

Die Wohnung wird entrümpelt, damit häusliche Pflege möglich ist — z.B. für Rollator, Pflegebett oder Pflegepersonal.

✔ Pflegekasse (Priorität 1) ✔ Steuer (zusätzlich möglich)

Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist und die Entrümpelung die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 € als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Mehrfachbeantragung möglich.

→ Zum Detailratgeber: Pflegekasse zahlt Entrümpelung (§ 40 SGB XI)

Sie tragen die Kosten selbst und möchten so viel wie möglich steuerlich geltend machen.

✔ Steuer § 35a EStG ✔ Wertanrechnung

Als haushaltsnahe Dienstleistung können 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden — maximal 4.000 € Ersparnis pro Jahr. Zahlung per Überweisung ist Pflicht.

→ Zum Detailratgeber: Entrümpelung steuerlich absetzen

Alle Kostenträger auf einen Blick

← Tabelle scrollbar →

Kostenträger Mögliche Übernahme Voraussetzung Priorität
Pflegekasse
§ 40 SGB XI
Bis zu 4.000 € pro Maßnahme Pflegegrad 1–5, Pflegebezug der Maßnahme, Antrag vorher 1. Priorität
Sozialamt
SGB XII
Voll- oder Teilübernahme Finanzielle Bedürftigkeit, Notwendigkeit, Antrag vorher 2. Priorität
Erben / Nachlass Aus Nachlass-Mitteln Erbschaft angenommen; bei fehlenden Mitteln → Sozialamt Situationsabhängig
Steuer
§ 35a EStG
20 % der Lohnkosten, max. 4.000 €/Jahr Steuerpflichtig, Zahlung per Überweisung, Rechnung mit Lohnanteil Immer zusätzlich möglich
Wertanrechnung
durch Rümpelschwab
Direkt vom Preis abgezogen Verwertbare Gegenstände im Haushalt vorhanden Immer prüfen lassen

Pflegekasse — bis zu 4.000 €

🏥
Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
Bis zu 4.000 € pro Maßnahme — mehrfach beantragbar

Die Pflegekasse fördert sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — dazu zählt auch die Entrümpelung oder Haushaltsauflösung, wenn sie die häusliche Pflege ermöglicht. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5) und ein Antrag vor Beginn der Maßnahme. Rümpelschwab stellt alle nötigen Unterlagen kostenlos bereit.

→ Vollständiger Ratgeber inkl. Antrag-Schritt-für-Schritt

Sozialamt — bei finanzieller Bedürftigkeit

🏛️
Sozialamt (SGB XII)
Voll- oder Teilübernahme — nachrangig zur Pflegekasse

Das Sozialamt kann einspringen, wenn keine ausreichenden eigenen Mittel vorhanden sind — etwa beim Todesfall ohne Erbvermögen, bei Pflegeheimeinzug mit Sozialhilfebezug oder in sozialen Notlagen. Der Antrag muss zwingend vor der Räumung gestellt werden. Das Sozialamt ist nachrangig: Es zahlt erst, wenn Pflegekasse und eigenes Vermögen nicht ausreichen.

→ Vollständiger Ratgeber inkl. Antrag-Checkliste

Erben & Nachlass — wer trägt die Kosten?

⚖️
Erben & Nachlass
Aus Nachlass-Mitteln — bei Mittellosigkeit → Sozialamt

Wenn ein Angehöriger stirbt, sind grundsätzlich die Erben für die Räumung der Wohnung verantwortlich — und zahlen aus dem Nachlass. Wertgegenstände aus dem Haushalt werden von Rümpelschwab geschätzt und direkt angerechnet, was die tatsächlichen Kosten oft erheblich senkt. Bei fehlendem Nachlass-Vermögen kann das Sozialamt einspringen.

→ Vollständiger Ratgeber: Wohnung auflösen nach Todesfall

Steuer — 20 % der Lohnkosten zurück

🧾
Steuer (§ 35a EStG)
20 % der Lohnkosten — max. 4.000 € Ersparnis/Jahr

Unabhängig von Pflegekasse und Sozialamt gilt: Wer die Entrümpelung oder Haushaltsauflösung selbst bezahlt, kann 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Das Finanzamt akzeptiert das als haushaltsnahe Dienstleistung. Einzige Bedingungen: Zahlung per Überweisung, ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil — beides stellt Rümpelschwab standardmäßig aus.

→ Vollständiger Ratgeber inkl. Rechenbeispiele & ELSTER-Anleitung
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Kombinieren: Mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen

Das Beste: Die meisten Förderungen lassen sich miteinander kombinieren. Hier ein realistisches Beispiel:

Beispiel: 3-Zimmer-Wohnung, Pflegeheimeinzug
Haushaltsauflösung (Brutto) 2.800 €
− Wertanrechnung (Möbel, Hausrat) − 500 €
= Rechnungsbetrag 2.300 €
− Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 SGB XI) − 2.300 €
Steuer § 35a (entfällt bei Vollübernahme)

Ihr Eigenanteil 0 €

Mehr zur Kombination aller Sparoptionen: Haushaltsauflösung: Kosten senken mit 7 Tricks.

FAQ — Häufige Fragen
Wer zahlt die Entrümpelung oder Haushaltsauflösung?
Je nach Situation: Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 € bei vorhandenem Pflegegrad. Das Sozialamt übernimmt bei finanzieller Bedürftigkeit. Erben zahlen aus dem Nachlass — bei fehlenden Mitteln springt das Sozialamt ein. Über § 35a EStG sind 20 % der Lohnkosten steuerlich absetzbar. In vielen Fällen lassen sich mehrere Förderungen kombinieren.
Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei Heimunterbringung?
Bei Pflegegrad kann die Pflegekasse bis zu 4.000 € bezuschussen. Bei finanzieller Bedürftigkeit übernimmt das Sozialamt. In beiden Fällen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Rümpelschwab unterstützt bei der Antragsvorbereitung kostenlos.
Wer zahlt die Entrümpelung nach einem Todesfall?
Grundsätzlich die Erben aus dem Nachlass. Bei fehlendem Vermögen kann das Sozialamt einspringen — Antrag vor der Räumung ist Pflicht. Wertgegenstände werden angerechnet und senken den Preis. Die Haushaltsauflösung ist außerdem steuerlich absetzbar.
Kann man Pflegekasse und Sozialamt gleichzeitig beantragen?
In der Regel nicht für dieselbe Maßnahme gleichzeitig — die Pflegekasse hat Vorrang. Das Sozialamt übernimmt nur den verbleibenden Eigenanteil. Zuerst Pflegekassen-Antrag stellen, dann ggf. Sozialamt für den Rest.
Ihr nächster Schritt
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