Ratgeber Mai 2026 · 9 Min. Lesezeit

Wohnung auflösen nach Todesfall: Was wann zu tun ist — Schritt für Schritt

„Wir wissen, dass Sie gerade durch eine schwere Zeit gehen. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die praktischen Dinge zu ordnen — damit Sie sich um das kümmern können, was wirklich wichtig ist."

Die Wohnung eines verstorbenen Angehörigen auflösen: Das ist eine der schwierigsten Aufgaben, die auf Hinterbliebene zukommen. Es gibt vieles zu bedenken — Fristen, rechtliche Fragen, emotionale Gegenstände, Kosten. Dieser Ratgeber bringt Ordnung in den Ablauf und zeigt Ihnen klar, was wann zu tun ist.

Rümpelschwab Stuttgart
Einfühlsame Haushaltsauflösung nach Todesfall

Rümpelschwab begleitet Familien in dieser schweren Zeit — mit Respekt, Diskretion und Erfahrung. Kostenlose Besichtigung, Wertanrechnung, Festpreisgarantie. Seit 1989 in Stuttgart.

Rechtslage: Wer ist zuständig?

Die erste Frage, die sich viele Angehörige stellen: Müssen wir die Wohnung räumen — und wenn ja, wann? Die Antwort hängt davon ab, wer die Erbschaft annimmt:

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Situation Wer ist zuständig? Was bedeutet das praktisch?
Erbschaft angenommen Erben Sie treten in den Mietvertrag ein und sind für Räumung und Kündigung verantwortlich
Erbschaft ausgeschlagen Nachlassgericht / Nachlassverwalter Das Nachlassgericht bestellt einen Verwalter; die Räumungspflicht geht auf ihn über
Keine Erben vorhanden Fiskus (Staat) Der Staat erbt als Letzter — und ist dann auch für die Wohnung verantwortlich
Erben mittellos Ggf. Sozialamt Das Sozialamt kann die Räumungskosten übernehmen — Antrag vor Durchführung nötig
💡 Wichtig: Mietvertrag läuft weiter

Mit dem Tod des Mieters endet der Mietvertrag nicht automatisch. Er läuft weiter — und die Miete wird weiter fällig. Als Erbe treten Sie automatisch in den Mietvertrag ein und müssen ihn aktiv kündigen. Je schneller Sie handeln, desto weniger Miete zahlen Sie für eine leere Wohnung.

Fristen: Was muss wann erledigt sein?

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Frist Was ist zu tun? Rechtsgrundlage
Innerhalb von 6 Wochen Erbschaft annehmen oder ausschlagen (bei Erbschaften im Ausland: 6 Monate) § 1944 BGB
Innerhalb von 1 Monat nach Todesfall Sonderkündigungsrecht ausüben: Mietvertrag mit 3-Monats-Frist kündigen § 580 BGB
3 Monate nach Kündigung Wohnung vollständig geräumt und übergeben § 573c BGB
Sofort nach Todesfall Sterbeurkunde beantragen (Standesamt), Vermieter informieren Verwaltungspflicht
Vor Beginn der Räumung Sozialamt-Antrag stellen (wenn Kostenübernahme gewünscht) SGB XII
⚠️ Das Sonderkündigungsrecht — die wichtigste Frist

Als Erbe haben Sie das Recht, den Mietvertrag mit nur 3 Monaten Frist zu kündigen — unabhängig davon, wie lange der Verstorbene dort gewohnt hat. Aber: Dieses Sonderkündigungsrecht müssen Sie innerhalb von einem Monat nach dem Todesfall ausüben. Verpassen Sie diese Frist, gelten die normalen Kündigungsfristen.

Schritt-für-Schritt-Plan: Der Ablauf im Überblick

1
Sofort
Sterbeurkunde beantragen & Vermieter informieren

Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt am Sterbeort beantragt — in der Regel durch das Bestattungsunternehmen. Mehrere Ausfertigungen anfordern (Banken, Vermieter, Pflegekasse etc. brauchen je eine). Den Vermieter informieren Sie formlos schriftlich.

→ Tipp: Mindestens 5–8 beglaubigte Ausfertigungen der Sterbeurkunde besorgen
2
Woche 1–2
Erbschaft prüfen: annehmen oder ausschlagen?

Bevor Sie irgendetwas in der Wohnung anfassen, prüfen Sie: Gibt es Schulden im Nachlass? Übersteigen die Schulden das Vermögen, kann eine Ausschlagung sinnvoll sein. Im Zweifel einen Notar oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Die Frist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis der Erbschaft.

→ Wichtig: Wer die Erbschaft annimmt, haftet auch für Schulden des Verstorbenen
3
Woche 1–4
Mietvertrag kündigen (Sonderkündigungsrecht nutzen)

Kündigen Sie den Mietvertrag schriftlich per Einschreiben — mit Verweis auf das Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach dem Todesfall beim Vermieter eingehen. Die Frist beträgt dann 3 Monate.

→ Vorlage: „Hiermit kündige ich als Erbe den Mietvertrag gemäß § 580 BGB mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten zum [Datum]."
4
Woche 2–4
Wohnung sichten — Wertgegenstände identifizieren

Bevor die Haushaltsauflösung beginnt, gehen Sie die Wohnung durch. Persönliche Dokumente sichern, Wertgegenstände identifizieren, wichtige Unterlagen sortieren. Eine gute Haushaltsauflösungsfirma begleitet Sie dabei und schätzt den Wert verwertbarer Gegenstände — die dann direkt vom Preis abgezogen werden.

→ Rümpelschwab kommt kostenlos zur Besichtigung und erstellt ein schriftliches Festpreisangebot mit Wertanrechnung
5
Woche 3–8
Haushaltsauflösung beauftragen & durchführen

Mit dem Festpreisangebot in der Hand können Sie ggf. den Sozialamt-Antrag stellen (wenn Kostenübernahme gewünscht) oder direkt beauftragen. Das Team von Rümpelschwab räumt die Wohnung vollständig aus — auf Wunsch bis zur Übergabefähigkeit.

6
Vor Übergabe
Wohnungsübergabe — Protokoll & Schlüssel

Führen Sie die Übergabe immer mit einem schriftlichen Übergabeprotokoll durch — und bestehen Sie darauf, dass der Vermieter unterschreibt. Alle Schlüssel zurückgeben. Fotos vom Zustand der Wohnung machen. Die Kaution einfordern (Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit).

→ Rümpelschwab reinigt die Wohnung auf Wunsch besenrein oder zur Übergabe bereit
Wir sind für Sie da
Kostenlose Besichtigung — einfühlsam, diskret, professionell

Rümpelschwab begleitet Familien in Stuttgart und Region seit 1989 bei Haushaltsauflösungen nach Todesfällen. Wertanrechnung inklusive. Festpreisgarantie. Über 300 Google-Bewertungen.

Checkliste: Alle Aufgaben auf einen Blick

✅ Checkliste Wohnungsauflösung nach Todesfall

Haken Sie ab, was bereits erledigt ist — damit nichts vergessen wird.

Sofort nach dem Todesfall
Innerhalb von 4 Wochen
Vor der Wohnungsübergabe

Was kostet die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

Die Kosten hängen von Größe, Inhalt und Zustand der Wohnung ab. Als grobe Orientierung:

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Objekt Kosten-Richtwert Mögliche Wertanrechnung Tatsächliche Belastung
1–2-Zimmer-Wohnung 600 – 1.400 € 50 – 400 € Ab ca. 300 €
3–4-Zimmer-Wohnung 1.200 – 2.800 € 200 – 1.000 € Ab ca. 800 €
Einfamilienhaus 2.000 – 5.000 € 400 – 2.000 € Ab ca. 1.500 €

Was die Kosten senkt:

  • Wertanrechnung: Verwertbare Gegenstände werden direkt vom Preis abgezogen
  • Sozialamt: Bei fehlenden Mitteln kann das Sozialamt die Kosten übernehmen → Mehr zum Sozialamt-Antrag
  • Steuer: Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG absetzbar — 20 % der Lohnkosten → Mehr zur steuerlichen Absetzbarkeit

Sonderfälle: Erbschaft ausschlagen, ohne Erbschein & Sozialamt

Sonderfall 1

Wohnung auflösen ohne Erbschein

Für die Kündigung des Mietvertrags und die Haushaltsauflösung ist in den meisten Fällen kein Erbschein erforderlich. Ein Testament oder die Sterbeurkunde reicht dem Vermieter und der Haushaltsauflösungsfirma in der Regel aus. Für Bankkonten, Grundbucheinträge oder Kfz-Ummeldungen wird dagegen meist ein Erbschein benötigt.

Sonderfall 2

Wohnung auflösen wenn Erbschaft ausgeschlagen wird

Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, treten Sie nicht in den Mietvertrag ein — und sind grundsätzlich auch nicht für die Räumung verantwortlich. Das Nachlassgericht bestellt einen Nachlassverwalter. In der Praxis wenden sich Vermieter aber oft trotzdem an Angehörige. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, bevor Sie irgendetwas in der Wohnung anfassen oder entfernen — sonst kann das als konkludente Annahme der Erbschaft gewertet werden.

Sonderfall 3

Kein Geld für die Wohnungsauflösung

Wenn der Nachlass kein oder nur wenig Vermögen enthält, kann das Sozialamt nach SGB XII die Räumungskosten übernehmen. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Räumung gestellt werden. Rümpelschwab stellt alle Unterlagen kostenlos bereit. Mehr dazu: Sozialamt übernimmt Haushaltsauflösung — Antrag & Ablauf.

Welche Dokumente aufbewahren?

Bevor die Wohnung geräumt wird, müssen alle wichtigen Unterlagen gesichert werden. Diese Dokumente sollten Sie auf keinen Fall wegwerfen:

  • Persönliche Dokumente: Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • Finanzielle Unterlagen: Kontoauszüge der letzten 10 Jahre, Steuerbescheide, Rentenunterlagen
  • Versicherungen: Alle Policen — Lebens-, Kranken-, Hausrat-, Haftpflichtversicherung
  • Verträge: Mietvertrag, Telefon/Internet, Strom/Gas — alle müssen gekündigt werden
  • Testament und Erbunterlagen: Beim Nachlassgericht einreichen falls vorhanden
  • Grundbuchauszüge: Falls Immobilienbesitz vorhanden
  • Fahrzeugpapiere: Falls ein Fahrzeug zum Nachlass gehört
📋 Praktischer Tipp

Bevor Sie mit der Haushaltsauflösung beginnen: Gehen Sie die Wohnung einmal vollständig durch und sammeln Sie alle Dokumente an einem Ort. Rümpelschwab gibt Ihnen die nötige Zeit dafür — wir beginnen erst wenn Sie sicher sind, dass alles Wichtige in Sicherheit ist.

FAQ — Häufige Fragen
Wer ist für die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall zuständig?
Grundsätzlich die Erben. Sie treten automatisch in den Mietvertrag ein und sind für Kündigung und Räumung verantwortlich. Bei Erbausschlagung geht die Pflicht an einen Nachlassverwalter über. Wenn keine Mittel vorhanden sind, kann das Sozialamt einspringen.
Wie lange haben Erben Zeit, die Wohnung zu räumen?
Eine Räumungsfrist gibt es nicht direkt — aber der Mietvertrag läuft weiter. Das Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB) muss innerhalb von einem Monat ausgeübt werden. Danach hat man 3 Monate bis zur Übergabe. Handeln Sie schnell, um unnötige Mietzahlungen zu vermeiden.
Was passiert mit dem Hausrat nach einem Todesfall?
Der Hausrat gehört zum Nachlass und geht an die Erben. Diese entscheiden, was behalten, verkauft, gespendet oder entsorgt wird. Wertgegenstände werden von Rümpelschwab identifiziert und direkt vom Angebotspreis abgezogen.
Kann man die Wohnung ohne Erbschein auflösen?
In den meisten Fällen ja. Für die Wohnungskündigung und Haushaltsauflösung reichen Sterbeurkunde und Testament. Für Bankkonten und Grundbucheinträge wird dagegen meist ein Erbschein benötigt.
Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?
Grundsätzlich die Erben aus dem Nachlass. Bei fehlenden Mitteln kann das Sozialamt nach SGB XII die Kosten übernehmen — Antrag vor der Räumung stellen. Zusätzlich ist die Haushaltsauflösung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich absetzbar.
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Einfühlsame Haushaltsauflösung — mit Würde und Erfahrung

Rümpelschwab begleitet Familien in Stuttgart seit 1989. Über 300 Google-Bewertungen. Festpreisgarantie. Wertanrechnung inklusive. Wir kommen zu Ihnen — auch kurzfristig.

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