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Ratgeber April 2026 · 8 Min. Lesezeit

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Was die Pflegekasse zahlt — und wie Sie Ihre Entrümpelung fördern lassen

Das Wichtigste vorab: Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Dazu kann auch eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung zählen — wenn sie notwendig ist, damit die häusliche Pflege möglich bleibt. Wer diesen Förderweg nicht kennt, lässt bares Geld liegen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie: Was genau gefördert wird, wann eine Entrümpelung als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt wird, wie der Antrag läuft — und wie Sie mehrere Förderungen miteinander kombinieren können.

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Festpreisangebot, Leistungsbeschreibung, Begründung der Maßnahme — kostenlos auf Anfrage. Seit 1989 in Stuttgart.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Der Begriff klingt kompliziert — ist er aber nicht. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind alle Veränderungen an der Wohnung oder am unmittelbaren Wohnbereich, die dazu beitragen, dass eine pflegebedürftige Person sicher, selbstständig und würdevoll zu Hause leben oder gepflegt werden kann.

Das Gesetz (§ 40 Abs. 4 SGB XI) sagt: Die Pflegekasse kann solche Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme fördern — wenn sie notwendig sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern.

Typische Beispiele für anerkannte Maßnahmen

✔ Häufig anerkannt
Treppenlifte und Rampen einbauen
✔ Häufig anerkannt
Badezimmer barrierefrei umbauen
✔ Häufig anerkannt
Türen verbreitern für Rollstuhl oder Rollator
✔ Häufig anerkannt
Haltegriffe und Handläufe montieren
✔ Anerkannt wenn pflegerelevant
Entrümpelung: Freiräumen von Durchgängen für Pflegepersonal, Rollator oder Pflegebett
✔ Anerkannt wenn pflegerelevant
Haushaltsauflösung: Vollständige Beräumung, wenn Umzug ins Pflegeheim notwendig
✗ Nicht anerkannt
Schönheitsrenovierungen ohne Pflegebezug
✗ Nicht anerkannt
Entrümpelung rein aus Aufräumgründen — ohne nachgewiesene Pflegenotwendigkeit

Wann zählt eine Entrümpelung als förderungswürdig?

Das ist die entscheidende Frage. Die Pflegekasse finanziert keine Entrümpelung aus allgemeinen Aufräum- oder Verschönerungsgründen. Sie finanziert sie dann, wenn ein direkter und nachvollziehbarer Zusammenhang mit der Pflege besteht.

In der Praxis sind diese Szenarien die häufigsten Anerkennungsgründe:

  • Durchgänge sind zu eng oder zugestellt: Das Pflegepersonal oder der Rollator kommt nicht durch — die Wohnung muss freigeräumt werden, damit Pflege überhaupt möglich ist.
  • Sturzgefahr durch Chaos: Übervolle Wohnungen erhöhen das Sturzrisiko bei pflegebedürftigen Personen erheblich. Das Entrümpeln beseitigt diese Gefahr.
  • Aufstellung eines Pflegebetts: Damit ein Pflegebett oder andere Pflegehilfsmittel in der Wohnung aufgestellt werden können, muss erst Platz geschaffen werden.
  • Messie-Situation: Wenn die Wohnverhältnisse eine Pflege faktisch unmöglich machen, kann eine vollständige Entrümpelung notwendig — und damit förderfähig — sein.
  • Vorbereitung auf Pflegeheimeinzug: Bei einem notwendigen Umzug ins Pflegeheim muss die Wohnung beräumt werden — auch das kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden.
💡 Schlüsselprinzip

Die Pflegekasse muss den direkten Pflegebezug der Maßnahme erkennen können. Je klarer und konkreter Sie begründen, warum die Entrümpelung die Pflege ermöglicht oder erleichtert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung. Rümpelschwab formuliert diese Begründung auf Anfrage gemeinsam mit Ihnen.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?

Voraussetzung Details
Pflegegrad Die pflegebedürftige Person muss einen anerkannten Pflegegrad 1–5 haben. Ohne Pflegegrad keine Förderung.
Häusliche Pflege Die Person wird zu Hause gepflegt oder die Maßnahme dient der Vorbereitung auf die häusliche Pflege.
Pflegebezug der Maßnahme Es muss ein direkter und begründbarer Zusammenhang zwischen der Maßnahme und der Pflegesituation bestehen.
Antrag vor Durchführung Wichtigste Bedingung: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse eingehen. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt.
Schriftlicher Kostenvoranschlag Ein schriftliches Angebot des beauftragten Unternehmens ist für den Antrag erforderlich.
⚠️ Häufigster Fehler: Antrag zu spät stellen

Viele Angehörige lassen entrümpeln, schicken danach den Antrag — und bekommen eine Absage. Die Pflegekasse ist hier strikt: Kein Antrag vor der Maßnahme = keine Förderung. Stellen Sie den Antrag immer als erstes, bevor irgendeine Arbeit beginnt.

Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Eine Frage, die viele beschäftigt — und die Antwort ist erfreulich:

  • Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der Anträge.
  • Jede einzelne Maßnahme kann mit bis zu 4.000 € gefördert werden.
  • Mehrere Maßnahmen können nacheinander beantragt werden — solange jede einzelne pflegerelevant begründet wird.
  • Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann jede Person bis zu 4.000 € erhalten — der Gesamtbetrag steigt auf bis zu 16.000 €.
📋 Praxis-Beispiel: Zwei Maßnahmen

Zuerst wird die Wohnung entrümpelt (Maßnahme 1 → bis zu 4.000 €), anschließend wird das Badezimmer barrierefrei umgebaut (Maßnahme 2 → bis zu weitere 4.000 €). Beide Maßnahmen sind separat begründet und werden separat beantragt. Beide können bewilligt werden.

Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag

Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahme — Schritt für Schritt

1
Pflegegrad prüfen

Stellen Sie sicher, dass ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt. Wenn noch keiner beantragt wurde, sollte das jetzt geschehen — die Bearbeitung dauert 4–8 Wochen. Ohne Pflegegrad läuft nichts.

2
Kostenvoranschlag einholen

Fordern Sie bei Rümpelschwab ein schriftliches Festpreisangebot an. Dieses Angebot ist die Grundlage für den Antrag. Rümpelschwab stellt es kostenlos nach einer Besichtigung aus.

→ Rümpelschwab stellt auf Wunsch auch eine formlose Leistungsbeschreibung aus, die speziell für den Pflegekassen-Antrag formuliert ist.

3
Pflegebezug schriftlich begründen

Schreiben Sie in wenigen Sätzen auf, warum die Entrümpelung für die Pflege notwendig ist. Zum Beispiel: „Die Durchgänge in der Wohnung sind durch Möbel und Gegenstände so eng, dass das Pflegepersonal und der Rollstuhl nicht passieren können. Die Entrümpelung ist Voraussetzung dafür, dass die häusliche Pflege weiterhin möglich ist."

→ Rümpelschwab hilft auf Anfrage bei der Formulierung dieser Begründung.

4
Antrag bei der Pflegekasse einreichen

Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ist zuständig — das ist dieselbe Institution wie die Krankenversicherung. Reichen Sie den Antrag schriftlich ein: mit Kostenvoranschlag, Begründung und Ihrer Kontaktdaten. Viele Pflegekassen haben auch ein Online-Formular.

5
Genehmigung abwarten — dann erst beauftragen

Warten Sie auf die schriftliche Genehmigung der Pflegekasse, bevor Sie Rümpelschwab den Auftrag erteilen. In dringenden Fällen können Sie einen Eilantrag stellen und um beschleunigte Bearbeitung bitten — aber fragen Sie vorher bei der Pflegekasse nach.

6
Maßnahme durchführen und Rechnung einreichen

Nach Fertigstellung der Entrümpelung reichen Sie die Rechnung von Rümpelschwab bei der Pflegekasse ein. Diese erstattet den genehmigten Betrag — in der Regel direkt auf Ihr Konto.

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Festpreisangebot, Leistungsbeschreibung und Begründungstext — alles was die Pflegekasse braucht. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Kombinieren: Pflegekasse + Steuer + Sozialamt

Das Beste an der Pflegekassen-Förderung: Sie schließt andere Förderungen nicht aus. In vielen Fällen lassen sich mehrere Hebel gleichzeitig nutzen und die tatsächlichen Kosten auf ein Minimum senken:

Beispielrechnung: 3-Zimmer-Wohnung, Entrümpelung
Entrümpelung (Brutto-Kosten) 2.400 €
− Wertanrechnung (Möbel, Hausrat) − 380 €
= Rechnungsbetrag 2.020 €
− Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 SGB XI) − 2.020 €
Steuerersparnis § 35a EStG (20 % des Lohnanteils) entfällt bei Vollförderung
Ihr tatsächlicher Eigenanteil 0 €

Wenn der Zuschuss die Kosten nicht vollständig deckt, greift zusätzlich die steuerliche Absetzbarkeit: Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG können 20 % der Lohnkosten von der Steuer abgezogen werden. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Entrümpelung steuerlich absetzen — Was viele nicht wissen.

Falls kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist, kann ergänzend das Sozialamt nach SGB XII eingeschaltet werden. Mehr dazu: Sozialamt übernimmt Haushaltsauflösung — Antrag, Ablauf, Voraussetzungen.

Wie Rümpelschwab Sie dabei unterstützt

Rümpelschwab kennt das Verfahren und hat bereits viele Familien durch den Antragsprozess begleitet. Was wir konkret für Sie tun:

  • Kostenlose Besichtigung: Wir schauen uns die Wohnung an, beurteilen den Umfang der Maßnahme und ermitteln gleichzeitig die Wertanrechnung — bevor Sie einen Cent ausgeben.
  • Schriftliches Festpreisangebot: Dieses Angebot dient direkt als Grundlage für Ihren Pflegekassen-Antrag.
  • Leistungsbeschreibung für die Pflegekasse: Wir formulieren auf Anfrage eine Beschreibung, die den Pflegebezug der Maßnahme klar herausstellt.
  • Begründungstext: Auf Wunsch helfen wir beim Formulieren der Begründung, warum die Maßnahme pflegenotwendig ist.
  • Rechnung mit Lohnanteil: Nach der Entrümpelung stellen wir eine Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil aus — wichtig für die steuerliche Absetzbarkeit.
FAQ — Häufige Fragen
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind alle Veränderungen am Wohnumfeld, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern. Die Pflegekasse bezuschusst sie mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Dazu zählen Treppenlifte, Badumbau, aber auch Entrümpelungen, wenn ein direkter Pflegebezug nachgewiesen wird.
Zahlt die Pflegekasse eine Entrümpelung?
Ja, wenn ein direkter Pflegebezug besteht — zum Beispiel wenn Durchgänge für Pflegepersonal oder Rollator freigeräumt werden müssen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5) und ein Antrag, der vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse eingeht.
Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Jede einzelne Maßnahme kann mit bis zu 4.000 € gefördert werden, solange der Pflegebezug begründet ist. Bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt steigt der mögliche Gesamtzuschuss auf bis zu 16.000 €.
Was muss ich beim Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beachten?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme eingehen — das ist die wichtigste Bedingung. Außerdem benötigen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung des Pflegebezugs. Rümpelschwab stellt alle nötigen Unterlagen auf Anfrage kostenlos bereit.
Welche Pflegekasse ist zuständig und wie stelle ich den Antrag?
Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person — dieselbe Institution wie die Krankenversicherung. Den Antrag stellen Sie schriftlich mit Kostenvoranschlag und Begründung. Viele Pflegekassen haben Formulare auf ihrer Website. Rümpelschwab unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung.
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Mateo

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