Erbschaft ausschlagen: Was passiert mit Hausrat & Wohnung?
Wer eine Erbschaft ausschlagen möchte, tut das meist aus einem Grund: Es gibt mehr Schulden als Vermögen. Doch kaum ist die Entscheidung gefallen, kommen ganz praktische Fragen. Darf ich noch in die Wohnung? Was ist mit den Fotos und dem Ring von Oma? Wer kündigt den Mietvertrag, und wer räumt am Ende aus?

Dieser Ratgeber beantwortet diese Fragen verständlich und mit den passenden Paragrafen. Er ersetzt keine Rechtsberatung – bei konkreten Erbfällen helfen Nachlassgericht, Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.
- 6 Wochen Frist ab Kenntnis vom Erbfall, in Auslandsfällen 6 Monate.
- Nichts behalten vor der Ausschlagung – sonst droht eine stillschweigende Annahme.
- Keine Räumungspflicht nach wirksamer Ausschlagung.
- Ausnahme Mitbewohner: Wer mit dem Verstorbenen zusammenlebte, kann trotzdem Mieter werden.
- Bestattungspflicht bleibt – sie hängt nicht vom Erbe ab.
Wir dokumentieren den Hausrat vor der Räumung, rechnen Verwertbares an und arbeiten auf Wunsch direkt mit Nachlasspfleger oder Vermieter zusammen.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen: der Vergleich
Ein Erbe ist immer ein Gesamtpaket. Sie können nicht das Sparbuch annehmen und die Kreditschulden ablehnen. Deshalb lohnt der Blick auf beide Seiten:
Alles geht auf Sie über
- Hausrat, Konten und Wertsachen gehören Ihnen
- Sie haften für Schulden des Verstorbenen
- Sie treten in den Mietvertrag ein
- Kaution und Guthaben stehen Ihnen zu
- Räumung und Übergabe sind Ihre Aufgabe
Sie bleiben außen vor
- Kein Anspruch auf Hausrat oder Guthaben
- Keine Haftung für Nachlassschulden
- Keine Pflicht zu Räumung oder Kündigung
- Die nächsten Erben rücken nach
- Die Entscheidung ist praktisch endgültig
Unklar, ob Sie die Erbschaft ausschlagen sollten, weil der Nachlass vielleicht überschuldet ist? Kontoauszüge, Post und Mahnungen geben Hinweise. Banken erteilen Erben mit Sterbeurkunde Auskunft. Wer die Frist zu verpassen droht, sollte lieber rechtzeitig ausschlagen – oder sich beraten lassen, ob eine Nachlassverwaltung infrage kommt.
Erbschaft ausschlagen: Frist, Form und Kosten
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| Thema | Was gilt |
|---|---|
| Frist | 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Erbenstellung (§ 1944 BGB). 6 Monate, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten. |
| Zuständig | Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen – oder das Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort. |
| Form | Persönlich zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift. Eine einfache E-Mail oder ein Brief genügt nicht. |
| Unterlagen | Ausweis, Sterbeurkunde oder Aktenzeichen, ggf. Testament, Nachweis der Verwandtschaft. |
| Kosten | Nach Gerichts- und Notarkostengesetz, abhängig vom Nachlasswert. Bei überschuldetem Nachlass meist nur Mindestgebühren. |
| Widerruf | Nicht möglich. Nur eine Anfechtung wegen Irrtums ist in engen Grenzen denkbar. |
| Frist verpasst | Das Erbe gilt als angenommen. Die Haftung lässt sich dann oft nur noch über Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz begrenzen. |
Vor dem Erbschaft ausschlagen: Was erlaubt ist – und was nicht
Die gefährlichste Zeit sind die Tage zwischen Todesfall und Erklärung beim Gericht. Wer sich in dieser Phase wie ein Erbe verhält, kann die Erbschaft stillschweigend annehmen. Juristen sprechen von konkludenter Annahme – danach ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich.
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| Handlung | Einschätzung |
|---|---|
| Kühlschrank leeren, verderbliche Lebensmittel entsorgen | In der Regel unproblematisch |
| Haustiere versorgen, Pflanzen gießen, Fenster schließen | In der Regel unproblematisch |
| Bargeld, Schmuck, Dokumente sicher verwahren (mit Liste) | Sicherung erlaubt, nicht behalten |
| Fotos der Wohnung für eine Bestandsaufnahme | Sinnvoll |
| Erbstück „als Andenken“ mitnehmen | Riskant |
| Möbel verkaufen oder verschenken | Gilt oft als Annahme |
| Wohnung komplett räumen lassen | Gilt oft als Annahme |
| Vom Konto des Verstorbenen Geld abheben | Gilt oft als Annahme |
Vermieter möchten die Wohnung schnell zurück. Lassen Sie sich nicht zu einer Räumung drängen, bevor die Erbfrage geklärt ist. Ein freundlicher Hinweis auf die laufende Ausschlagung und das zuständige Nachlassgericht genügt.
Erbschaft ausschlagen und Hausrat: Was bleibt, was geht
Mit der wirksamen Ausschlagung gelten Sie rechtlich so, als hätten Sie nie geerbt. Der gesamte Hausrat – Möbel, Geräte, Kleidung, Sammlungen – bleibt im Nachlass und geht an die nächsten Erben.
- Ihr Eigentum bleibt Ihres: Dinge, die Sie dem Verstorbenen nur geliehen haben, dürfen Sie zurückholen. Am besten mit Beleg oder Zeugen.
- Erinnerungsstücke: Fotos oder Briefe ohne Geldwert werden oft pragmatisch behandelt. Fragen Sie aber vorher die nächsten Erben oder den Nachlasspfleger.
- Wertsachen: Schmuck, Bargeld oder Sparbücher gehören eindeutig in den Nachlass.
- Dokumente: Persönliche Unterlagen des Verstorbenen werden an Erben oder Nachlasspfleger übergeben.
Erbschaft ausschlagen und Mietvertrag: Wer ist zuständig?
Mit dem Tod endet ein Mietvertrag nicht automatisch. Wer ihn fortführt, hängt davon ab, wer in der Wohnung lebte:
Sie haben nicht dort gewohnt
Dann geht der Mietvertrag auf die Erben über (§ 564 BGB). Wer die Erbschaft ausschlägt, hat mit dem Mietvertrag nichts mehr zu tun – weder mit Miete noch mit Kündigung. Ohne Erlaubnis von Erben oder Nachlasspfleger sollten Sie die Wohnung dann auch nicht mehr betreten.
Sie haben mit dem Verstorbenen zusammengewohnt
Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder andere Haushaltsangehörige treten nach § 563 BGB in den Mietvertrag ein – unabhängig vom Erbe. Wer das nicht möchte, muss dem Vermieter innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod erklären, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. Die Erbschaft auszuschlagen allein reicht dafür nicht.
Ausschlagung beim Nachlassgericht und Erklärung gegenüber dem Vermieter sind zwei verschiedene Schritte mit eigenen Fristen. Wer zusammengewohnt hat, braucht im Zweifel beide.
Muss ich die Wohnung räumen, wenn ich das Erbe ausschlage?
Nein. Wer wirksam ausgeschlagen hat und nicht selbst Mieter geworden ist, muss weder räumen noch die Kosten tragen. Die Pflicht trifft die nächsten Erben oder einen vom Gericht bestellten Nachlasspfleger.
Wer die Erbschaft ausschlagen und trotzdem helfen möchte, kann den Vermieter auf Wunsch über die Situation informieren – verpflichtet ist er dazu nicht. Trotzdem melden sich Vermieter oft bei der Familie. Verweisen Sie freundlich auf die Ausschlagung und nennen Sie das Aktenzeichen des Nachlassgerichts. Der Vermieter kann dort beantragen, dass ein Nachlasspfleger bestellt wird.
Kostenlose Besichtigung, Festpreis, Wertanrechnung und besenreine Übergabe an den Vermieter. Auch wenn Sie weit weg wohnen: Schlüssel schicken genügt.
Wenn alle die Erbschaft ausschlagen: die Erbfolge-Kette
Jede Ausschlagung schiebt das Erbe eine Stufe weiter. Für jede neue Person beginnt eine eigene Frist von sechs Wochen. So kann sich ein Erbfall über Monate ziehen:
Ehepartner und Kinder
Schlägt ein Kind aus, erhöht sich der Anteil der Geschwister – oder die eigenen Kinder des Ausschlagenden rücken nach.
Enkel und Urenkel
Sie treten an die Stelle ihrer Eltern, wenn diese ausgeschlagen haben.
Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
Erst wenn es keine Abkömmlinge mehr gibt, ist die zweite Ordnung an der Reihe.
Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins
Weitere Ordnungen folgen, solange Verwandte vorhanden sind.
Der Staat
Schlagen alle aus, erbt das Bundesland (§ 1936 BGB). Der Staat haftet nur mit dem Nachlass selbst.
Erbschaft ausschlagen für Kinder: Eltern müssen mitdenken
Ein häufiger Fehler: Die Eltern schlagen aus – und vergessen, dass dadurch ihre eigenen Kinder zu Erben werden. Auch für minderjährige Kinder muss die Erbschaft dann ausgeschlagen werden, in der Regel von beiden sorgeberechtigten Elternteilen gemeinsam.
Eine Genehmigung des Familiengerichts ist meist nicht nötig, wenn das Kind nur deshalb erbt, weil der Elternteil selbst ausgeschlagen hat. In anderen Fällen kann sie erforderlich sein. Klären Sie das direkt beim Nachlassgericht. Volljährige Kinder müssen selbst innerhalb ihrer eigenen Frist ausschlagen.
Bestattungspflicht: gilt auch nach der Ausschlagung
Viele sind überrascht: Wer die Erbschaft ausschlagen will, um Kosten zu vermeiden, bleibt trotzdem für die Beerdigung verantwortlich. Die Bestattungspflicht folgt nicht aus dem Erbrecht, sondern aus dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. In Baden-Württemberg sind nahe Angehörige verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen.
Ist das finanziell nicht zumutbar, kann das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten übernehmen. Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden.
6 häufige Fehler beim Erbschaft ausschlagen
Die meisten Probleme entstehen nicht durch das Gesetz, sondern durch gut gemeinte Handgriffe in den ersten Tagen. Diese Fehler sehen wir bei Wohnungsauflösungen immer wieder:
- Zu spät reagieren: Sechs Wochen vergehen zwischen Beerdigung, Behördengängen und Trauer schneller als gedacht. Wer die Erbschaft ausschlagen will, sollte den Termin beim Nachlassgericht früh vereinbaren.
- Die falsche Form wählen: Ein Brief oder eine E-Mail an das Gericht reicht nicht. Nötig ist die Erklärung zur Niederschrift oder eine notariell beglaubigte Unterschrift.
- „Nur ein Andenken“ mitnehmen: Schon der Lieblingsring oder die Uhr kann als Annahme gewertet werden. Erst ausschlagen, dann mit den nächsten Erben sprechen.
- Die eigenen Kinder vergessen: Wer ausschlägt, macht seine Kinder zu Erben. Auch für sie muss die Erbschaft ausgeschlagen werden.
- Die Wohnung räumen lassen: Auf Druck des Vermieters eine Firma zu beauftragen, kann als Verhalten eines Erben gelten – und die Rechnung bleibt womöglich bei Ihnen.
- Mietvertrag und Erbe verwechseln: Wer mit dem Verstorbenen zusammengewohnt hat, muss zusätzlich gegenüber dem Vermieter erklären, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzt.
Erbschaft ausschlagen – und wer zahlt dann die Haushaltsauflösung?
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| Situation | Wer trägt die Räumungskosten? | Entlastung |
|---|---|---|
| Erbe angenommen | Die Erben, aus Nachlass oder eigenem Geld | Wertanrechnung, Steuerermäßigung |
| Mitbewohner ist in den Mietvertrag eingetreten | Der neue Mieter, wenn er auszieht | Wertanrechnung, Steuerermäßigung |
| Alle ausgeschlagen, Nachlass mit Vermögen | Nachlasspfleger bzw. Staat aus dem Nachlass | Angehörige müssen nichts tun |
| Alle ausgeschlagen, Nachlass leer | Häufig der Vermieter | Angehörige müssen nichts tun |
| Erben ohne Einkommen und Vermögen | Unter Umständen Sozialamt | Antrag vor der Räumung |
Mehr zu allen Kostenträgern: Wer zahlt die Entrümpelung? und Haushaltsauflösung über das Sozialamt.
Checkliste: Erbschaft ausschlagen in 6 Wochen
Ihre nächsten Schritte
0 / 10 erledigtFAQ: Erbschaft ausschlagen
Was passiert mit dem Hausrat, wenn man die Erbschaft ausschlägt?
Darf ich vor der Ausschlagung etwas mitnehmen?
Muss ich die Wohnung räumen?
Wie lange ist die Frist?
Was kostet die Ausschlagung?
Muss ich trotzdem die Beerdigung zahlen?
Was passiert, wenn alle ausschlagen?
Fazit: Eine Erbschaft ausschlagen schützt vor fremden Schulden – aber nur, wenn Sie Frist und Form einhalten und sich vorher nicht wie ein Erbe verhalten. Mietvertrag und Bestattung sind eigene Themen, die Sie zusätzlich im Blick behalten sollten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rümpelschwab ist ein Entrümpelungs- und Umzugsunternehmen und berät nicht rechtlich. Mehr über uns auf der Startseite von Rümpelschwab.
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