Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Was die Pflegekasse zahlt — und wie Sie Ihre Entrümpelung fördern lassen
Das Wichtigste vorab: Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Dazu kann auch eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung zählen — wenn sie notwendig ist, damit die häusliche Pflege möglich bleibt. Wer diesen Förderweg nicht kennt, lässt bares Geld liegen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie: Was genau gefördert wird, wann eine Entrümpelung als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt wird, wie der Antrag läuft — und wie Sie mehrere Förderungen miteinander kombinieren können.
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Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Der Begriff klingt kompliziert — ist er aber nicht. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind alle Veränderungen an der Wohnung oder am unmittelbaren Wohnbereich, die dazu beitragen, dass eine pflegebedürftige Person sicher, selbstständig und würdevoll zu Hause leben oder gepflegt werden kann.
Das Gesetz (§ 40 Abs. 4 SGB XI) sagt: Die Pflegekasse kann solche Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme fördern — wenn sie notwendig sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern.
Typische Beispiele für anerkannte Maßnahmen
Wann zählt eine Entrümpelung als förderungswürdig?
Das ist die entscheidende Frage. Die Pflegekasse finanziert keine Entrümpelung aus allgemeinen Aufräum- oder Verschönerungsgründen. Sie finanziert sie dann, wenn ein direkter und nachvollziehbarer Zusammenhang mit der Pflege besteht.
In der Praxis sind diese Szenarien die häufigsten Anerkennungsgründe:
- Durchgänge sind zu eng oder zugestellt: Das Pflegepersonal oder der Rollator kommt nicht durch — die Wohnung muss freigeräumt werden, damit Pflege überhaupt möglich ist.
- Sturzgefahr durch Chaos: Übervolle Wohnungen erhöhen das Sturzrisiko bei pflegebedürftigen Personen erheblich. Das Entrümpeln beseitigt diese Gefahr.
- Aufstellung eines Pflegebetts: Damit ein Pflegebett oder andere Pflegehilfsmittel in der Wohnung aufgestellt werden können, muss erst Platz geschaffen werden.
- Messie-Situation: Wenn die Wohnverhältnisse eine Pflege faktisch unmöglich machen, kann eine vollständige Entrümpelung notwendig — und damit förderfähig — sein.
- Vorbereitung auf Pflegeheimeinzug: Bei einem notwendigen Umzug ins Pflegeheim muss die Wohnung beräumt werden — auch das kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden.
Die Pflegekasse muss den direkten Pflegebezug der Maßnahme erkennen können. Achten Sie darauf, dies im Antrag kurz und klar darzustellen — warum die Entrümpelung die Pflege ermöglicht oder erleichtert. Ein detailliertes Festpreisangebot von Rümpelschwab genügt dafür in der Regel bereits.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Pflegegrad | Die pflegebedürftige Person muss einen anerkannten Pflegegrad 1–5 haben. Ohne Pflegegrad keine Förderung. |
| Häusliche Pflege | Die Person wird zu Hause gepflegt oder die Maßnahme dient der Vorbereitung auf die häusliche Pflege. |
| Pflegebezug der Maßnahme | Es muss ein direkter und begründbarer Zusammenhang zwischen der Maßnahme und der Pflegesituation bestehen. |
| Antrag vor Durchführung | Wichtigste Bedingung: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse eingehen. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt. |
| Schriftlicher Kostenvoranschlag | Ein schriftliches Angebot des beauftragten Unternehmens ist für den Antrag erforderlich. |
Viele Angehörige lassen entrümpeln, schicken danach den Antrag — und bekommen eine Absage. Die Pflegekasse ist hier strikt: Kein Antrag vor der Maßnahme = keine Förderung. Stellen Sie den Antrag immer als erstes, bevor irgendeine Arbeit beginnt.
Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?
Eine Frage, die viele beschäftigt — und die Antwort ist erfreulich:
- Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der Anträge.
- Jede einzelne Maßnahme kann mit bis zu 4.180 € gefördert werden — der gesetzlich festgelegte Betrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI (Stand 2026).
- Mehrere Maßnahmen können nacheinander beantragt werden — solange jede einzelne pflegerelevant begründet wird.
- Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann jede Person bis zu 4.180 € erhalten — der Gesamtbetrag steigt erheblich.
Zuerst wird die Wohnung entrümpelt (Maßnahme 1 → bis zu 4.180 €), anschließend wird das Badezimmer barrierefrei umgebaut (Maßnahme 2 → bis zu weitere 4.180 €). Beide Maßnahmen sind separat begründet und werden separat beantragt. Beide können bewilligt werden.
WG-Bonus: So werden aus 4.180 € bis zu 16.720 €
Hier wird die Förderung besonders attraktiv — besonders für Ehepaare und Seniorenwohngruppen. Denn die Ansprüche mehrerer Pflegebedürftiger im selben Haushalt lassen sich addieren:
- Ein Pflegebedürftiger: bis zu 4.180 €
- Ehepaar (beide mit Pflegegrad): bis zu 8.360 €
- Seniorenwohngruppe mit 3 Personen: bis zu 12.540 €
- Maximalgrenze pro Haushalt: 16.720 € — das ist die gesetzliche Obergrenze auch bei mehr als vier berechtigten Personen
Wenn mehrere ältere Menschen gemeinsam wohnen und alle einen Pflegegrad haben, ist die Wohnumfeldverbesserung — inklusive Entrümpelung — besonders gut förderbar. Jede Person stellt ihren eigenen Antrag. Die Gesamtsumme für die gemeinsame Wohnung kann so bis zu 16.720 € erreichen. Rümpelschwab erstellt auf Anfrage individuelle Kostenvoranschläge für jeden Antragsteller separat.
Entlastungsbetrag: 125 €/Monat als zweiter Fördertopf
Neben dem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es einen zweiten, oft übersehenen Fördertopf: den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € (§ 45b SGB XI).
Dieser steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 zu und kann für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden — darunter auch kleinere Aufräum- und Reinigungsarbeiten durch anerkannte Anbieter. Besonders hilfreich wenn:
- Der Hauptzuschuss (4.180 €) bereits für andere Maßnahmen verplant ist
- Es um laufende, kleinere Ordnungs- und Reinigungsarbeiten geht
- Die große Entrümpelung bereits abgeschlossen ist, aber regelmäßige Unterstützung gebraucht wird
Der Entlastungsbetrag kann nur bei zugelassenen Leistungsanbietern eingesetzt werden. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, ob Rümpelschwab als Anbieter für Ihre Kasse anerkannt ist — oder welche Anbieter in Ihrer Region akzeptiert werden.
Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahme — Schritt für Schritt
Stellen Sie sicher, dass ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt. Wenn noch keiner beantragt wurde, sollte das jetzt geschehen — die Bearbeitung dauert 4–8 Wochen. Ohne Pflegegrad läuft nichts.
Fordern Sie bei Rümpelschwab ein schriftliches Festpreisangebot an. Dieses Angebot ist die Grundlage für den Antrag und beschreibt die Leistung bereits ausreichend genau. Rümpelschwab stellt es kostenlos nach einer Besichtigung aus.
Im Antragsformular der Pflegekasse reicht meist ein Satz, warum die Maßnahme der Pflege dient — zum Beispiel: „Die Entrümpelung ist notwendig, damit Pflegepersonal und Rollator die Wohnung passieren können." Die Pflegekasse stellt dazu in der Regel eigene, kurze Fragen im Formular.
Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ist zuständig — das ist dieselbe Institution wie die Krankenversicherung. Reichen Sie den Antrag mit dem Kostenvoranschlag ein. Viele Pflegekassen haben auch ein Online-Formular.
Warten Sie auf die schriftliche Genehmigung der Pflegekasse, bevor Sie Rümpelschwab den Auftrag erteilen. In dringenden Fällen können Sie einen Eilantrag stellen und um beschleunigte Bearbeitung bitten — aber fragen Sie vorher bei der Pflegekasse nach.
Nach Fertigstellung der Entrümpelung reichen Sie die Rechnung von Rümpelschwab bei der Pflegekasse ein. Diese erstattet den genehmigten Betrag — in der Regel direkt auf Ihr Konto.
Ein detailliertes Festpreisangebot genügt der Pflegekasse meist bereits als Kostenvoranschlag. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Kombinieren: Pflegekasse + Steuer + Sozialamt
Das Beste an der Pflegekassen-Förderung: Sie schließt andere Förderungen nicht aus. In vielen Fällen lassen sich mehrere Hebel gleichzeitig nutzen und die tatsächlichen Kosten auf ein Minimum senken:
Wenn der Zuschuss die Kosten nicht vollständig deckt, greift zusätzlich die steuerliche Absetzbarkeit: Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG können 20 % der Lohnkosten von der Steuer abgezogen werden. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Entrümpelung steuerlich absetzen — Was viele nicht wissen.
Falls kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist, kann ergänzend das Sozialamt nach SGB XII eingeschaltet werden. Mehr dazu: Sozialamt übernimmt Haushaltsauflösung — Antrag, Ablauf, Voraussetzungen.
Wie Rümpelschwab Sie dabei unterstützt
Rümpelschwab kennt das Verfahren und hat bereits viele Familien durch den Antragsprozess begleitet. Was wir konkret für Sie tun:
- Kostenlose Besichtigung: Wir schauen uns die Wohnung an, beurteilen den Umfang der Maßnahme und ermitteln gleichzeitig die Wertanrechnung — bevor Sie einen Cent ausgeben.
- Schriftliches Festpreisangebot: Dieses Angebot dient direkt als Kostenvoranschlag für Ihren Pflegekassen-Antrag und genügt in der Regel bereits.
- Rechnung mit Lohnanteil: Nach der Entrümpelung stellen wir eine Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil aus — wichtig für die steuerliche Absetzbarkeit.
Rümpelschwab entrümpelt seit 1989 in Stuttgart. Über 300 Google-Bewertungen. Festpreisgarantie. Wertanrechnung inklusive. Wir stellen alle Unterlagen für die Pflegekasse bereit — kostenlos.