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Ratgeber März 2026 · 8 Min. Lesezeit

Entrümpelung über die Pflegekasse bezahlen lassen – Zuschüsse, Antrag & Ablauf

Das Wichtigste vorab: Ja, die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 4.000 € pro Maßnahme für eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung bezuschussen – und zwar über den Fördertatbestand der „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen" nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wer diesen Weg nicht kennt, lässt bares Geld liegen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie: Wer Anspruch hat, wie der Antrag läuft, was die Pflegekasse tatsächlich bezahlt – und wie Sie die Förderung optimal mit dem Rümpelschwab-Service kombinieren.

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Was zahlt die Pflegekasse bei einer Entrümpelung?

Die gesetzliche Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI – das Sozialgesetzbuch XI, das die Pflegeversicherung regelt. Darin sind sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" definiert: Alles, was notwendig ist, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder wesentlich zu erleichtern.

Eine Entrümpelung in Stuttgart fällt darunter, wenn durch die Maßnahme z. B.:

  • Durchgänge und Flure für Rollator, Rollstuhl oder Pflegepersonal freigemacht werden
  • Eine barrierefreigerechte Nutzung des Wohnraums erst ermöglicht wird
  • Ein gefahrloser Aufenthalt in der Wohnung gesichert wird (z. B. bei Sturz- oder Brandgefahr)
  • Ein würdevoller Umzug in ein Pflegeheim vorbereitet wird
💡 Das sind die konkreten Fördersätze
  • Bis zu 4.000 € pro Maßnahme – Zuschuss, kein Darlehen
  • Bis zu 4 Maßnahmen pro Jahr förderfähig
  • Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: bis zu 16.000 €
  • Pflegegrad 1–5 berechtigt zur Förderung
  • Förderung gilt auch für Umzüge in eine bedarfsgerechte Wohnung

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?

Nicht jeder kann die Förderung beantragen. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

VoraussetzungDetails
Anerkannter PflegegradPflegegrad 1–5 notwendig. Ohne Pflegegrad: keine Förderung.
Häusliche PflegeDie Person wird zu Hause gepflegt (nicht stationär im Pflegeheim).
PflegenotwendigkeitDie Maßnahme muss die Pflege ermöglichen oder erleichtern.
Antrag VOR der MaßnahmeNachträgliche Anträge werden abgelehnt – unbedingt vorher stellen!
Genehmigung durch PflegekasseDie Kasse entscheidet im Einzelfall – ein Kostenvoranschlag ist nötig.
⚠️ Wichtig: Antrag zuerst – dann beauftragen

Die häufigste Falle: Der Auftrag wird erteilt, bevor der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. In diesem Fall wird die Förderung definitiv abgelehnt. Stellen Sie den Antrag immer, bevor Rümpelschwab die Arbeit beginnt. Wir warten gerne auf die Genehmigung und halten den Termin für Sie frei.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie den Zuschuss

Der Antragsprozess ist in der Praxis einfacher als er klingt. So gehen Sie vor:

  1. Pflegegrad prüfen & ggf. beantragen

    Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor? Falls nicht, zunächst beim Medizinischen Dienst (MDK) beantragen – das dauert 4–8 Wochen.

  2. Rümpelschwab kontaktieren & Kostenvoranschlag anfordern

    Wir besichtigen kostenlos – vor Ort oder per Online-Videocall in 15–30 Min. – und erstellen ein schriftliches Festpreisangebot, das Sie beim Antrag einreichen.

  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Wenden Sie sich schriftlich oder per Telefon an die Pflegekasse (= Krankenversicherung) Ihres Angehörigen. Einzureichen: Kostenvoranschlag + kurze Begründung der Notwendigkeit.

  4. Genehmigung abwarten

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–4 Wochen. Rümpelschwab hält Ihren Wunschtermin bis zur Genehmigung frei – einfach kurz Bescheid geben.

  5. Auftrag erteilen & Entrümpelung durchführen

    Sobald die Genehmigung schriftlich vorliegt, kann der Auftrag starten. Wir erledigen alles – besenrein, diskret, auf Wunsch ohne Ihre Anwesenheit (Schlüsselservice).

  6. Rechnung bei der Pflegekasse einreichen

    Nach Abschluss erhalten Sie von uns eine ordentliche Rechnung mit allen nötigen Angaben. Diese reichen Sie bei der Pflegekasse ein und erhalten den Zuschuss direkt ausgezahlt.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag

Eine vollständige Antragstellung beschleunigt die Bearbeitung deutlich. Legen Sie diese Unterlagen bereit, bevor Sie den Antrag stellen:

  1. 1. Schriftliches Anschreiben an die Pflegekasse mit Begründung der Pflegenotwendigkeit
  2. 2. Kostenvoranschlag von Rümpelschwab – schriftlich, mit Einzelpositionen (wir stellen ihn kostenlos aus)
  3. 3. Pflegebescheid mit Nachweis des anerkannten Pflegegrads (Pflegegrad 1–5)
  4. 4. Beschreibung der Wohnsituation – warum ist die Entrümpelung pflegebedingt notwendig?
  5. 5. Ärztliches Attest oder Pflegegutachten (falls vorhanden – erhöht die Bewilligungschancen)
  6. 6. Bankverbindung für die Auszahlung des Zuschusses
📱 Tipp: Machen Sie einen Screenshot dieser Checkliste – so haben Sie sie jederzeit auf Ihrem Handy griffbereit, auch ohne Internet.

Was ist förderbar – und was nicht?

Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Als Faustregel gilt: Je klarer der Bezug zur häuslichen Pflege, desto besser die Chancen.

MaßnahmeFörderbar?
Entrümpelung von Fluren & Zimmern für Rollstuhl-/Rollator-Zugang✓ Ja
Räumung des Schlafzimmers für ein Pflegebett✓ Ja
Entrümpelung für barrierefreien Badumbau✓ Ja
Haushaltsauflösung vor Umzug in barrierefreie Wohnung✓ Möglich
Teilentrümpelung bei Sturzgefahr durch Gegenstände✓ Möglich
Allgemeine Wohnungsreinigung✗ Nein
Entrümpelung rein aus ästhetischen Gründen✗ Nein
Kellerentrümpelung ohne Pflegebezug✗ Nein

Tipp: Formulieren Sie die Begründung im Antrag klar und pflegebezogen. Statt „Die Wohnung ist voll" lieber: „Die Entrümpelung des Flurs ist notwendig, um dem Pflegedienst und dem Rollstuhl des Pflegebedürftigen freien Zugang zu ermöglichen."

Pflegekasse + Wertanrechnung: So sparen Sie doppelt

Rümpelschwab bietet als eines der wenigen Unternehmen in Stuttgart eine Wertanrechnung auf den Entrümpelungspreis: Verwertbare Möbel, Elektrogeräte, Antiquitäten oder Wertsachen werden bewertet und direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen – ohne Verhandeln.

Das bedeutet für Sie in der Praxis:

📊 Rechenbeispiel
  • Regulärer Entrümpelungspreis: 3.800 €
  • Wertanrechnung für verwertbare Gegenstände: − 600 €
  • Effektiver Rechnungsbetrag: 3.200 €
  • Pflegekassen-Zuschuss (max. 4.000 €): − 3.200 €
  • Ihre tatsächliche Eigenbeteiligung: 0 €

Das ist kein Einzelfall – viele Haushaltsauflösungen enthalten deutlich mehr verwertbaren Wert als die Angehörigen ahnen. Antiquitäten, alte Haushaltsgeräte, Werkzeug, Schmuck, Geschirr oder Möbelstücke: Was für Sie wie Altware aussieht, kann baren Wert darstellen.

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Sonderfall: Entrümpelung nach Pflegeheimeinzug

Wenn ein Familienmitglied dauerhaft in ein Pflegeheim umzieht, muss die bisherige Wohnung aufgelöst werden. Auch hier kann eine Förderung greifen – allerdings gelten etwas andere Regelungen.

Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall unter dem Aspekt der Umzugsbeihilfe nach § 40 SGB XI, sofern der Umzug notwendig war, um eine angemessene häusliche Pflege zu ermöglichen. Dabei wird oft auch die Haushaltsauflösung Stuttgart als Bestandteil der Gesamtmaßnahme anerkannt.

Alternativ oder ergänzend kommt bei geringem Einkommen auch eine Förderung über das Sozialamt nach SGB XII in Frage. Dazu haben wir einen eigenen Ratgeber verfasst: Entrümpelung über das Sozialamt bezahlen lassen – Antrag nach SGB XII.

Weitere Fördermöglichkeiten – Steuer & Kombination

Wussten Sie, dass eine Entrümpelung in vielen Fällen auch steuerlich absetzbar ist? Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG lassen sich 20 % der Kosten (max. 4.000 € Steuerersparnis pro Jahr) vom Finanzamt zurückfordern – unabhängig von der Pflegekassenförderung.

Das bedeutet: Pflegekassen-Zuschuss + Wertanrechnung + Steuererstattung können in Kombination dazu führen, dass eine Entrümpelung für Sie effektiv ohne oder mit sehr geringen Eigenkosten durchgeführt wird.

FAQ – Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse eine Entrümpelung?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Eine Entrümpelung ist förderfähig, wenn sie notwendig ist, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder wesentlich zu erleichtern – zum Beispiel durch Freiräumen von Durchgängen für Rollator oder Pflegepersonal. Die Entscheidung trifft die zuständige Pflegekasse nach Antrag.
Wie beantrage ich einen Pflegekassen-Zuschuss für die Entrümpelung?
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen – das ist dieselbe Institution wie die Krankenversicherung. Wichtig: Den Antrag unbedingt VOR Beginn der Maßnahme stellen, da nachträgliche Anträge abgelehnt werden. Sie benötigen ein schriftliches Kostenvoranschlag sowie eine kurze Begründung der Pflegenotwendigkeit. Rümpelschwab stellt auf Wunsch alle nötigen Unterlagen für den Antrag bereit.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss der Pflegekasse?
Der maximale Zuschuss beträgt 4.000 € pro Maßnahme und wird bis zu viermal pro Jahr gewährt. Bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt erhöht sich der Gesamtzuschuss auf bis zu 16.000 €. In Kombination mit der Wertanrechnung von Rümpelschwab kann die Eigenbeteiligung in vielen Fällen auf null reduziert werden.
Muss ein Pflegegrad vorliegen, um die Förderung zu erhalten?
Ja – die zu pflegende Person muss einen anerkannten Pflegegrad (1–5) haben. Ohne Pflegegrad ist eine Förderung über § 40 SGB XI nicht möglich. Wenn noch kein Pflegegrad beantragt wurde, empfehlen wir, dies parallel zur Entrümpelungsplanung zu tun – die Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen.
Kann Rümpelschwab beim Pflegekassen-Antrag helfen?
Rümpelschwab stellt auf Anfrage alle für den Pflegekassen-Antrag notwendigen Unterlagen bereit: schriftliches Festpreisangebot, Leistungsbeschreibung und auf Wunsch eine formlose Begründung der Notwendigkeit. Wir kennen den Ablauf und unterstützen Sie dabei, die Förderung optimal auszuschöpfen. Rufen Sie uns einfach an – die Beratung ist kostenlos.
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Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Förderungen möglich sind, und stellen alle Unterlagen für den Pflegekassen-Antrag bereit. Festpreis. Keine versteckten Kosten. Termin innerhalb von 48 Stunden.

Mateo

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