Entrümpelung über die Pflegekasse bezahlen lassen – Zuschüsse, Antrag & Ablauf
Das Wichtigste vorab: Ja, die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 4.000 € pro Maßnahme für eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung bezuschussen – und zwar über den Fördertatbestand der „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen" nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wer diesen Weg nicht kennt, lässt bares Geld liegen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie: Wer Anspruch hat, wie der Antrag läuft, was die Pflegekasse tatsächlich bezahlt – und wie Sie die Förderung optimal mit dem Rümpelschwab-Service kombinieren.
Wir kennen den Ablauf – und stellen alle Unterlagen für Ihren Antrag bereit. Kostenlos & unverbindlich.
Was zahlt die Pflegekasse bei einer Entrümpelung?
Die gesetzliche Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI – das Sozialgesetzbuch XI, das die Pflegeversicherung regelt. Darin sind sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" definiert: Alles, was notwendig ist, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder wesentlich zu erleichtern.
Eine Entrümpelung in Stuttgart fällt darunter, wenn durch die Maßnahme z. B.:
- Durchgänge und Flure für Rollator, Rollstuhl oder Pflegepersonal freigemacht werden
- Eine barrierefreigerechte Nutzung des Wohnraums erst ermöglicht wird
- Ein gefahrloser Aufenthalt in der Wohnung gesichert wird (z. B. bei Sturz- oder Brandgefahr)
- Ein würdevoller Umzug in ein Pflegeheim vorbereitet wird
- Bis zu 4.000 € pro Maßnahme – Zuschuss, kein Darlehen
- Bis zu 4 Maßnahmen pro Jahr förderfähig
- Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: bis zu 16.000 €
- Pflegegrad 1–5 berechtigt zur Förderung
- Förderung gilt auch für Umzüge in eine bedarfsgerechte Wohnung
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?
Nicht jeder kann die Förderung beantragen. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Anerkannter Pflegegrad | Pflegegrad 1–5 notwendig. Ohne Pflegegrad: keine Förderung. |
| Häusliche Pflege | Die Person wird zu Hause gepflegt (nicht stationär im Pflegeheim). |
| Pflegenotwendigkeit | Die Maßnahme muss die Pflege ermöglichen oder erleichtern. |
| Antrag VOR der Maßnahme | Nachträgliche Anträge werden abgelehnt – unbedingt vorher stellen! |
| Genehmigung durch Pflegekasse | Die Kasse entscheidet im Einzelfall – ein Kostenvoranschlag ist nötig. |
Die häufigste Falle: Der Auftrag wird erteilt, bevor der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. In diesem Fall wird die Förderung definitiv abgelehnt. Stellen Sie den Antrag immer, bevor Rümpelschwab die Arbeit beginnt. Wir warten gerne auf die Genehmigung und halten den Termin für Sie frei.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie den Zuschuss
Der Antragsprozess ist in der Praxis einfacher als er klingt. So gehen Sie vor:
-
Pflegegrad prüfen & ggf. beantragen
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor? Falls nicht, zunächst beim Medizinischen Dienst (MDK) beantragen – das dauert 4–8 Wochen.
-
Rümpelschwab kontaktieren & Kostenvoranschlag anfordern
Wir besichtigen kostenlos – vor Ort oder per Online-Videocall in 15–30 Min. – und erstellen ein schriftliches Festpreisangebot, das Sie beim Antrag einreichen.
-
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Wenden Sie sich schriftlich oder per Telefon an die Pflegekasse (= Krankenversicherung) Ihres Angehörigen. Einzureichen: Kostenvoranschlag + kurze Begründung der Notwendigkeit.
-
Genehmigung abwarten
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–4 Wochen. Rümpelschwab hält Ihren Wunschtermin bis zur Genehmigung frei – einfach kurz Bescheid geben.
-
Auftrag erteilen & Entrümpelung durchführen
Sobald die Genehmigung schriftlich vorliegt, kann der Auftrag starten. Wir erledigen alles – besenrein, diskret, auf Wunsch ohne Ihre Anwesenheit (Schlüsselservice).
-
Rechnung bei der Pflegekasse einreichen
Nach Abschluss erhalten Sie von uns eine ordentliche Rechnung mit allen nötigen Angaben. Diese reichen Sie bei der Pflegekasse ein und erhalten den Zuschuss direkt ausgezahlt.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag
Eine vollständige Antragstellung beschleunigt die Bearbeitung deutlich. Legen Sie diese Unterlagen bereit, bevor Sie den Antrag stellen:
- 1. Schriftliches Anschreiben an die Pflegekasse mit Begründung der Pflegenotwendigkeit
- 2. Kostenvoranschlag von Rümpelschwab – schriftlich, mit Einzelpositionen (wir stellen ihn kostenlos aus)
- 3. Pflegebescheid mit Nachweis des anerkannten Pflegegrads (Pflegegrad 1–5)
- 4. Beschreibung der Wohnsituation – warum ist die Entrümpelung pflegebedingt notwendig?
- 5. Ärztliches Attest oder Pflegegutachten (falls vorhanden – erhöht die Bewilligungschancen)
- 6. Bankverbindung für die Auszahlung des Zuschusses
Was ist förderbar – und was nicht?
Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Als Faustregel gilt: Je klarer der Bezug zur häuslichen Pflege, desto besser die Chancen.
| Maßnahme | Förderbar? |
|---|---|
| Entrümpelung von Fluren & Zimmern für Rollstuhl-/Rollator-Zugang | ✓ Ja |
| Räumung des Schlafzimmers für ein Pflegebett | ✓ Ja |
| Entrümpelung für barrierefreien Badumbau | ✓ Ja |
| Haushaltsauflösung vor Umzug in barrierefreie Wohnung | ✓ Möglich |
| Teilentrümpelung bei Sturzgefahr durch Gegenstände | ✓ Möglich |
| Allgemeine Wohnungsreinigung | ✗ Nein |
| Entrümpelung rein aus ästhetischen Gründen | ✗ Nein |
| Kellerentrümpelung ohne Pflegebezug | ✗ Nein |
Tipp: Formulieren Sie die Begründung im Antrag klar und pflegebezogen. Statt „Die Wohnung ist voll" lieber: „Die Entrümpelung des Flurs ist notwendig, um dem Pflegedienst und dem Rollstuhl des Pflegebedürftigen freien Zugang zu ermöglichen."
Pflegekasse + Wertanrechnung: So sparen Sie doppelt
Rümpelschwab bietet als eines der wenigen Unternehmen in Stuttgart eine Wertanrechnung auf den Entrümpelungspreis: Verwertbare Möbel, Elektrogeräte, Antiquitäten oder Wertsachen werden bewertet und direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen – ohne Verhandeln.
Das bedeutet für Sie in der Praxis:
- Regulärer Entrümpelungspreis: 3.800 €
- Wertanrechnung für verwertbare Gegenstände: − 600 €
- Effektiver Rechnungsbetrag: 3.200 €
- Pflegekassen-Zuschuss (max. 4.000 €): − 3.200 €
- Ihre tatsächliche Eigenbeteiligung: 0 €
Das ist kein Einzelfall – viele Haushaltsauflösungen enthalten deutlich mehr verwertbaren Wert als die Angehörigen ahnen. Antiquitäten, alte Haushaltsgeräte, Werkzeug, Schmuck, Geschirr oder Möbelstücke: Was für Sie wie Altware aussieht, kann baren Wert darstellen.
In 15–30 Minuten – vor Ort in Stuttgart oder bequem per Video. Ohne Verpflichtung, mit schriftlichem Festpreis.
Sonderfall: Entrümpelung nach Pflegeheimeinzug
Wenn ein Familienmitglied dauerhaft in ein Pflegeheim umzieht, muss die bisherige Wohnung aufgelöst werden. Auch hier kann eine Förderung greifen – allerdings gelten etwas andere Regelungen.
Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall unter dem Aspekt der Umzugsbeihilfe nach § 40 SGB XI, sofern der Umzug notwendig war, um eine angemessene häusliche Pflege zu ermöglichen. Dabei wird oft auch die Haushaltsauflösung Stuttgart als Bestandteil der Gesamtmaßnahme anerkannt.
Alternativ oder ergänzend kommt bei geringem Einkommen auch eine Förderung über das Sozialamt nach SGB XII in Frage. Dazu haben wir einen eigenen Ratgeber verfasst: Entrümpelung über das Sozialamt bezahlen lassen – Antrag nach SGB XII.
Weitere Fördermöglichkeiten – Steuer & Kombination
Wussten Sie, dass eine Entrümpelung in vielen Fällen auch steuerlich absetzbar ist? Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG lassen sich 20 % der Kosten (max. 4.000 € Steuerersparnis pro Jahr) vom Finanzamt zurückfordern – unabhängig von der Pflegekassenförderung.
Das bedeutet: Pflegekassen-Zuschuss + Wertanrechnung + Steuererstattung können in Kombination dazu führen, dass eine Entrümpelung für Sie effektiv ohne oder mit sehr geringen Eigenkosten durchgeführt wird.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Förderungen möglich sind, und stellen alle Unterlagen für den Pflegekassen-Antrag bereit. Festpreis. Keine versteckten Kosten. Termin innerhalb von 48 Stunden.